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Gutachten erklärt Totalverbot von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als verfassungswidrig

Ein vollständiges Verbot von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wäre ein Verstoß gegen die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Berufsfreiheit Werbungtreibender Unternehmen. So lautet das Ergebnis eines Gutachtens des Medien- und Verfassungsjuristen Prof. Dr. Hans-Peter Schneider von der Universität Hannover, das er heute gemeinsam mit Markenverbandspräsident Franz-Peter Falke in Berlin vorgestellt hat.

Nach der Einschätzung von Schneider unterscheiden sich die Zielgruppen der öffentlich-rechtlichen und der privaten Kanäle so eindeutig, dass von abgrenzbaren "Teilwerbemärkten" gesprochen werden könne. Der Zugang zum Teilwerbemarkt der Öffentlich-Rechtlichen müsse offen gehalten werden, da ansonsten ein Monopol der Privatsender entstehe, das ordnungspolitische und verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfe. Wirtschaftswerbung sei ein Element freier Kommunikation und werde von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Mit einem totalen Werbeverbot wäre zudem ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit der werbenden Unternehmen verbunden.

Der Vorsitzende der Organisation der Werbungtreibenden im Markenverband (OWM), Uwe Becker, ergänzte, dass bei einem Totalverbot die Werbegelder bei ARD und ZDF nicht in andere Medienkanäle fließen, sondern vielmehr komplett eingespart würden, da die Werbetreibenden die Zielgruppe in der Qualität nirgendwo anders zu diesem Preis erreichen könnten.

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Margit Mair 07.07.2009