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Springer bringt Kartellamtsstreit um ProSiebenSat.1 vor den Bundesgerichtshof

Die Axel Springer AG gibt ihren Kampf mit dem Bundeskartellamt um eine Übernahme der TV-Gruppe ProSiebenSat.1 noch nicht auf. Der Verlag zieht jetzt vor den Bundesgerichtshof. Eine Springer-Sprecherin bestätigte am Mittwoch, man habe Widerspruch gegen eine Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Anfang Dezember eingelegt, nach der der Verlag den TV-Konzern nicht übernehmen darf. Die beiden Firmen zusammen hätten auf dem Medienmarkt zu mächtig werden können. Das Gericht bestätigte damit ein Verbot des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2006. "Wir sind der Ansicht, dass die Entscheidung nicht rechtens ist", sagte die Sprecherin. Nun geht der Fall zur letztinstanzlichen Klärung an den Bundesgerichtshof (BGH). Wann das Verfahren beginnt, ist noch nicht absehbar. Springer will mit dem Gang nach Karlsruhe nicht nur seine Chancen bei ProSiebenSat.1 ausloten, sondern auch die Möglichkeiten für größere Übernahmen in Deutschland allgemein klären lassen.

Die gescheiterte Fusion mit ProSiebenSat.1 war einer der größten Rückschläge für Springer-Chef Mathias Döpfner. Er war sich mit dem damaligen Besitzer, dem US-Investor Haim Saban, im Sommer 2005 schon handelseinig und wollte 2,5 Milliarden Euro zahlen. Doch das Kartellamt machte ihm in letzter Minute einen Strich durch die Rechung. ProSiebenSat.1 wurde daraufhin von Finanzinvestoren geschluckt, die den Konzern mit dem europäischen Senderverbund SBS verschmolzen und mit einer Milliarden-schweren Schuldenlast in die Krise führten. Insider halten mittlerweile eine Zerschlagung der Gruppe bzw. einen Verkauf einzelner Sender für möglich. Damit würden sich auch wieder Chancen für Springer ergeben.

Unabhängig davon hat der Berliner Zeitungskonzern jetzt übrigens gemeinsam mit den Verlagen Bauer, Milchstrasse (Burda) und WAZ beim Landgericht Hamburg Klage gegen ProSiebenSat.1 eingereicht. Grund ist hier eine Ende 2008 ausgesprochene Vertragskündigung, mit der der TV-Konzern die Verwendung von bislang kostenlos bereitgestelltem begleitenden Bild- und Textmaterial zu den Programmen in Print und Internet untersagt hat.