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Jörg Kachelmann verliert gegen Bild.de


Der ehemalige Wettermoderator Jörg Kachelmann hat im Rechtsstreit gegen Bild.de eine Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof sieht die Berichterstattung der News-Plattform über intime Details im Vergewaltigungsprozess gegen Kachelmann als rechtens an. Dem Urteil zufolge dürfen Medien uneingeschränkt über intime Sachverhalte berichten, wenn diese in einem öffentlich verhandelten Prozess zur Sprache kommen. Der BGH hob mit seinem Rechtsspruch ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf. Kachelmann war im Mai 2012 von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das Urteil des BGH zur Kachelmann-Berichterstattung. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken erklärt: "Das BGH-Urteil ist sehr differenziert. Es handelt sich daher keinesfalls um einen Freifahrtschein für Sensationsberichterstattung." Es stehe aber fest, dass der Inhalt einer öffentlichen Verhandlung auch von der Presse wiedergegeben werden muss. "Das hat der BGH im Sinne der Pressefreiheit bestätigt." Er machte gleichzeitig klar, "dass der Schutz von Zeugen und Opfern Vorrang vor der Berichterstattung haben muss. Dafür haben wir aber schon den Pressekodex des deutschen Presserates. Dieser steckt den Medien klare Grenzen."

Kachelmann hat auf Twitter angekündigt, über einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nachzudenken.

 

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Margit Mair 20.03.2013