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Besserer Datenschutz bei Smart-TV gefordert


Die Mitglieder des Medienrats der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) haben in einer Sitzung mit dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert (Foto), über Anforderungen an Smart-TVs aus der Sicht des Datenschutzes diskutiert. Als Smart-TVs gelten alle Fernsehgeräte, die eine Internet-Verbindung ermöglichen und über diesen Weg auch Informationen über das Nutzungsverhalten der Zuschauer weitergeben können. Zuletzt hatte der TV-Hersteller LG mit heimlichen Datenabrufen von Nutzern für Schlagzeilen gesorgt. Bekannt ist zudem, dass TV-Sender und Werbungtreibende von den Datenströmen profitieren.

Weichert betonte: "In Zeiten, in denen Fernsehen und Internet zusammenwachsen, ist es wichtig, dass Datenschutz und Medienpolitik nicht länger isoliert betrachtet werden." Weichert forderte eine werkseitige 'privacy by default'. Dies bedeutet, dass die Weitergabe von Nutzungsdaten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Zuschauers erfolgen darf. Es müsse, so Weichert weiter, für den Nutzer jederzeit erkennbar sein, welche seiner Daten an welche Firmen weitergegeben werden. Auch müsse sichergestellt werden, dass der Nutzer einer Weitergabe seiner Daten ohne technischen Aufwand widersprechen kann.

Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats der MA HSH, wies auf die Bedeutung des Datenschutzes bei Smart-TVs hin, der bisher kaum Bestandteil der öffentlichen Diskussion sei: "Es ist notwendig, eine bundesweite Debatte zu diesem Thema anzustoßen. Neben den Sendern und Plattformbetreibern geraten nun nicht nur beim Datenschutz auch die Endgerätehersteller ins Blickfeld."