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Bundesregierung beschließt Mindestlohn-Sonderregelung für Zeitungszustellung

Beim Mindestlohn soll es eine Entlastung für die Verlage geben. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Zeitungsverlagen die Möglichkeit einräumen, für fünf Jahre befristet geringere Sozialabgaben für Mini-Jobber unter den Zeitungszustellern zu zahlen. Die Verlage müssten für Mini-Jobber nur die geringeren Sozialabgaben wie in Privathaushalten zahlen, so Reuters. Für Mini-Jobs im privaten Bereich fallen für Arbeitgeber 12,5 Prozent des Lohns an Abgaben an - im gewerblichen Bereich sind es 30 Prozent. Laut Nahles würden damit etwa 60 Prozent der Mindestlohn-Mehrkosten ausgeglichen.

Die Zeitungsbranche wäre bisher die einzige Branche mit einer Sonderregelung. Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde wird ab 1. Januar 2015 branchenübergreifend eingeführt. Der BDZV hatte bereits ein Klage erwogen, sollte der Mindestlohn auch vollständig für die Zeitungszusteller geltend werden.

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Margit Mair 24.06.2014