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Springer-Funke-Deal und Gründung von Media Impact: Bundeskartellamt verlängert zweite Prüfphase

Der Springer-Funke-Deal ist beileibe kein Selbstgänger. Die Übernahme der Zeitungen und Zeitschirften ist ja inzwischen erlaubt worden, aber bei der Gründung der Media Impact GmbH & Co. KG, die sich künftig um die gemeinsame Werbevermarktung der Zeitungen, Zeitschrfiten und Online-Medien kümmern soll, ist der Zeitbedarf für die Prüfung der Genehmigung dieses Vorhabens offenkundig höher als zunächst erwartet.

Das Bundeskartellamt hat die Entscheidungsfrist für das sogenannte Hauptprüfverfahren für die Genehmigung der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens der Axel Springer SE, Berlin, und der Funke Mediengruppe mit Stammsitz in Essen kürzlich bis zum 12. Juni 2015 verlängert.

Üblicherweise soll innerhalb von vier Monaten ab Eingang der vollständigen Unterlagen eine Entscheidung seitens des Bundeskartellamtes erfolgen. Die Anmeldung für die Grundung von Media Impact war am 22. Januar 2015 beim Kartellamt eingegangen. Dann müsste spätestens am 22. Mai 2015 (Freitag vor Pfingsten) die Entschediung verkündet werden.

Hält die Beschlussabteilung eine weitere Prüfung für erforderlich, dann kann die Frist erneut verlängert werden, so wie jetzt geschehen.