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Like-Button von Facebook nur mit Einwilligung des Nutzers rechtens

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Die bislang übliche Verwendung des Like-Buttons von Facebook auf Firmenwebsites hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 9. März 2016) nun verboten. Als Begründung nennt das Gericht den Verstoß gegen den Datenschutz. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen Fashion ID, den Online-Shop von Peek & Cloppenburg (P&C).

Facebook nutzt eingebundene Like-Buttons dazu, mithilfe einer Software Informationen darüber erhalten, welches Facebook-Mitglied gerade auf der Firmenseite surft. Aber auch User, die nicht bei Facebook registriert sind, können mithilfe des Gefällt mir-Knopfs ausspioniert werden.



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(mm) 10.03.2016


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