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Erste Schranken gegen Adblock Plus - Axel Springer erzielt Teilerfolg gegen Eyeo

Im Streit um den Werbeblocker Adblock Plus hat der Medienkonzern Axel Springer einen Sieg gegen die Kölner Firma Eyeo GmbH (bietet die Software Adblock Plus an) erzielt. Laut Presse-Info hält das Oberlandesgericht Köln demnach zwar das Blockieren von Werbung für legal, nicht aber das sogenannte 'Acceptable Ads'-Programm, mit dem sich Eyeo finanziert (Urteil vom 24. Juni 2016 - Az.: 6 U 149/15). Damit das OLG Köln das Ende September 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Kölns teilweise zugunsten der Axel Springer SE abgeändert. Adblock Plus ist laut Hersteller Eyeo weltweit auf 100 Millionen Geräten installiert. Die Entwicklung des Programms wird weitgehend aus der 'Acceptable-Ads'-Initiative finanziert, bei der Werbungtreibende so genannte "nicht nervende Werbung" in einer separaten Whitelist freischalten lassen können, dafür aber einen Teil der erwirtschafteten Umsätze an Eyeo abgeben müssen.

Das Gericht ist der Argumentation von Springers Anwälten nur teilweise gefolgt. Es hält nämlich die Blockade der Werbung als solche nicht für wettbewerbswidrig, da Eyeo nicht gezielt auf die Angebote von Axel Springer einwirkt und die Nutzer selbst entscheiden, einen Adblocker zu installieren. Zudem hatte der Konzern bewiesen, dass er Maßnahmen gegen die Nutzer von Adblockern ergreifen kann.

Nach dem Inhalt des Urteils darf die Beklagte das Programm in Deutschland nicht mehr vertreiben oder bereits ausgelieferte Versionen pflegen, soweit bestimmte Webseiten der Klägerin betroffen sind. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil es um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geht. Die Klägerin kann das Urteil bis zur Rechtskraft nur gegen Sicherheitsleistung eines erheblichen Betrages vorläufig vollstrecken.

Eyeo kündigte bereits an, gegen das Urteil Revision zu beantragen und eine "finale Entscheidung" des BGH herbeiführen zu wollen.