ANZEIGE

ANZEIGE

Bundeskartellamt: "Das Sammeln und Verwerten von Daten außerhalb der Facebook-Website ist missbräuchlich"

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung übersandt. Die Bonner Wettbewerbsbehörde geht demnach aktuell davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Außerdem sei man der Ansicht, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen. Zu diesen Drittseiten gehören konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram sowie Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärt: "Wir sehen vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks von Facebook und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto als problematisch an. Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschieht sogar schon, wenn man zum Beispiel einen 'Gefällt Mir-Button' gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. Dies ist den Nutzern nicht bewusst. Wir sehen nach dem jetzigen Stand der Dinge auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen."

Nach der vorläufigen Auffassung des Bundeskartellamtes muss Facebook als marktbeherrschendes Unternehmen bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Die Teilnahme am Facebook-Netzwerk setzt eine Registrierung und eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen zwingend voraus. Der Nutzer werde vor die Wahl gestellt, entweder das "Gesamtpaket" zu akzeptieren oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten.
Dabei wird die private Nutzung des Netzwerks u.a. davon abhängig gemacht, dass Facebook unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnen und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorgängen verwenden kann.

So seien die Nutzungsbedingungen von Facebook zumindest in diesem Punkt nicht angemessen und verstoßen zu Lasten der Nutzer gegen datenschutzrechtliche Wertungen. Angesichts der marktbeherrschenden Position des Unternehmens könne auch nicht von einer wirksamen Einwilligung der Nutzer zu dieser Form der Datensammlung und Weiterverarbeitung ausgegangen werden.

Das Anhörungsschreiben bildet einen Zwischenschritt im Missbrauchsverfahren, der dem Unternehmen die Möglichkeit einräumt, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge vorzutragen.

Das Bundeskartellamt führt gegen Facebook ein Verwaltungsverfahren. Am Ende des Verfahrens kann es zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen. Eine abschließende Entscheidung in der Sache wird nicht vor Frühsommer 2018 ergehen.

zurück

Margit Mair 19.12.2017