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BGH: Werbeblocker Adblock Plus ist zulässig, Axel Springer strebt Verfassungsbeschwerde an

Der Bundesgerichtshof BGH hat die rechtliche Zulässigkeit des Online-Werbeblockers Adblock Plus (Eyeo GmbH, Köln) in einem Rechtsstreit mit der Axel Springer SE, Berlin, bestätigt. Damit stimmt das oberste deutsche Zivilgericht mit den Wertungen der Oberlandesgerichte Hamburg und München überein und hebt die einzige teilweise Verurteilung von Adblock Plus des OLG Köln auf. Hatte noch das OLG Köln in seiner Entscheidung einerseits die rechtliche Zulässigkeit von Adblockern bejaht, aber als einziges Gericht in Deutschland das Geschäftsmodell des entgeltlichen Whitelisting bei Adblock Plus als unzulässig angesehen, folgt nun der BGH in allen Punkten der Argumentation der Anwaltskanzlei CMS.

"Adblocker werden final als Realität für die digitale Wirtschaft bestätigt", erklärt Dr. Pietro Graf Fringuelli, Strategy Lead Partner bei CMS Deutschland, Berlin. Damit stimmt der Senat mit der Auffassung von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio überein, der den Einsatz eines Adblockers von der negativen Informationsfreiheit gedeckt sieht.Die Axel Springer SE strebt nun eine Verfassungsbeschwerde an.