ZAW verschärft Vorgaben für Lebensmittelwerbung
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) mit Sitz in Berlin hat schärfere Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel verabschiedet. Diese Selbstverpflichtung tritt zum 1. Juni 2021 in Kraft. Sie gilt für alle Formen der Lebensmittel-Werbung nund sorgt für einen noch weitergehenden Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren.
Sie gilt für kommerzielle Kommunikation wie Werbung in TV, Radio, auf Plakaten und in Zeitschriften, Internet- und Social-Media Werbung, Kooperationen mit Influencern, in sozialen Netzwerken sowie für Werbung auf Video-Plattformen.
Mit den ‚Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel‘ setzt sich die im ZAW organisierte deutsche Werbewirtschaft bereits seit 2009 dafür ein, dass in der kommerziellen Kommunikation alles unterlassen wird, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Mit dieser Selbstverpflichtung, die kontinuierlich angepasst wird und gesellschaftliche Entwicklungen aufnimmt, gehen Hersteller, Handel, Agenturen und Medien deutlich über die gesetzlichen Vorgaben für Lebensmittel-Werbung hinaus
Die Änderungen in der Lebensmittel-Werbung
Die Altersgrenze der bereits bestehenden Werbe-Beschränkungen wurde von 12 auf 14 Jahre heraufgesetzt.
Darüber hinaus ist es nicht mehr zulässig, in der Werbung positive Eigenschaften von Lebensmitteln hervorzuheben, die im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht übermäßig genossen werden sollten.
Peter Strahlendorf 12.04.2021