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Rechtsanwälte dürfen sponsern

Bundesverfassungsgericht erlaubt Sponsoring-Aktivitäten für Anwälte Bundesverfassungsgericht erlaubt Sponsoring-Aktivitäten für Anwälte
Die 2. Kammer des Ersten Senats beim Bundesfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Einstweilige Verfügung aufgehoben, die Anwälten einer Rostocker Kanzlei untersagte, bei verschiedenen kulturellen Veranstaltungen als Sponsoren aufzutreten. In Ihrer Urteilsbegründung wiesen die Karlsruher Richter ausdrücklich darauf hin, dass gesponserte kulturelle Aktivitäten seriöse Anlässe seien. Diese höchstrichterliche Entscheidung ist ein klares Signal gegen Engstirnigkeit und Kleinkariertheit in Sachen Sponsoring und Kommunikation. Es ist zu wünschen, dass die Finanzbehörden ähnlich offensiv mit dem Thema Aufwendungen für Sponsoring umgehen. (ps)

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Redaktion 27.04.2000