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Kahn siegt gegen Electronic Arts

Deutschlands National-Keeper Oliver Kahn siegte am Freitag vor dem Hamburger Landgericht im Verfahren gegen Electronic Arts. Danach darf der Computerspielhersteller das Spiel ÇFIFA-Weltmeisterschaft 2002’, in dem Kahn als Torhüter auftritt, nicht mehr verbreiten. Sowohl die bildliche Darstellung als auch die Namensnennung habe, laut Gericht, die Persönlichkeitsrechte des Nationalspielers verletzt. Anders als etwa in Print-Medien seien Computerspiele nicht durch die Pressefreiheit geschützt. Kahn will nun auf Schadensersatz klagen. Die US-Firma hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Kahns Klage gegen die Werbung für das Computerspiel wurde dagegen von dem Hamburger Gericht abgewiesen. Der Bayern-Kicker sei in den TV-Spots nicht eindeutig erkennbar.

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Redaktion 28.04.2003