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BGH lehnt Markenschutz für Fußball WM 2006 ab

Weiterer jurisischer Erfolg für Ferrero gegen die Fifa Weiterer jurisischer Erfolg für Ferrero gegen die Fifa
Die Fifa muss beim Streit um die exklusive Vermarktung der Fußball-WM erneut eine herbe Niederlage einstecken. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnt den Markenschutz für "Fußball WM 2006" komplett ab, weil es sich hier um eine "sprachübliche Bezeichnung" handelt. (Az.: I ZB 96/05 und 97/05)

Die Fifa hat für über 860 Waren und Dienstleistungen Markenschutz eintragen lassen. Dagegen sind mehrere Klagen eingereicht worden. Besonders aktiv ist der Süßwaren-Hersteller Ferrero gegen die Fifa-Einschränkungen vorgegangen und hat nun erneut Recht bekommen.

Christopher Scholz, Justiziar beim Markenverband in Wiesbaden begrüßte gestern Abend in den Tagesthemen die Entscheidung des BGH. In einer ersten bewertung stellt Franz-Peter Falke, der Präsident des Markenverbandes, Fest: " Die Entscheidung trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei und gibt Unternehmen den notwenigen Freiraum, um unter Hinweis auf das in wenigen Wochen stattfindede Fußball-Fest in ihrer Werbung Bezug zu nehmen." (ps)

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Redaktion 28.04.2006