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Oddset erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Betandwin

Betandwin darf keine Werbung mehr auf Mobiltelefone versenden Betandwin darf keine Werbung mehr auf Mobiltelefone versenden
Der staatliche Sportwettenanbieter Oddset teilte heute mit, dass er die Einstweilige Verfügung des Landgericht München I vom 25. Juli begrüße, die dem privaten Sportwettenanbieter Betandwin den Versand von Werbung auf Mobiltelefone verbietet. Betandwin droht für jede Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Wörtlich verbiete das Gericht betandwin "auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu Zwecken des Wettbewerbs Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung Werbemitteilungen mittels WAP-Push-Diensten auf Mobiltelefone zu übermitteln und/ oder übermitteln zu lassen", so Oddset. In der Vergangenheit hatte Betandwin Gebrauch von so genannten WAP-Push-Diensten gemacht, um Werbung für sein Sportwettenangebot auf Mobiltelefone zu schalten und mit Sonderrabatten zum Wetten zu animieren. So wurden unter anderem Gratiswetten auf Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft angeboten. Solche Direktmarketing-Maßnahmen sind ohne Einverständnis des Verbrauchers jedoch wettbewerbsrechtlich grundsätzlich verboten.

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Redaktion 08.04.2006