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OVG beschließt Werbeverbot für bwin in Bremen

Sportwetten-Anbieter bwin muss wieder vom Werder Bremen-Trikot verschwinden Sportwetten-Anbieter bwin muss wieder vom Werder Bremen-Trikot verschwinden
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat heute die Untersagung des Stadtamtes zur Bewerbung des Sportwetten-Anbieters bwin durch Werder Bremen bestätigt. Der Hauptsponsor des Fußball-Erstligisten Bremen-Trikot verschwinden.
Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgerichtunter anderem aus, dass die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Genehmigung es nicht gestattet, bundesweit im Internet Sportwetten anzubieten. Werders Marketing-Geschäftsführer Manfred Müller zeigte sich über das Urteil enttäuscht: "Im Gegensatz zu Entscheidungen in anderen Bundesländern zu diesem Themenkomplex hat das Oberverwaltungsgericht Bremen leider nicht hinreichend beachtet, dass durch einen zu erwartenden Spruch des Europäischen Gerichtshofes schon ab November eine andere Situation eintreten könnte." Das sieht auch Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., so: "bwin behält sich eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu der Bremer OVG-Entscheidung vor und geht davon aus, dass im Hauptsacheverfahren im Lichte der zu erwartenden EU-Rechtssprechung die Entscheidung der Bremer Verwaltungsrichter korrigiert wird." Die Entscheidung des OVG sei ein weiterer Beitrag zu einem Flickenteppich rechtlicher Entscheidungen zum Thema Sportwetten, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aussieht. Diese Situation könne niemand mehr nachvollziehen.

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Redaktion 13.09.2006