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BGH bestätigt Freispruch für Utz Claassen

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den ehemaligen EnBW-Vorstandschef Utz Claassen im Korruptionsprozess wegen verschenkter Tickets zu Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bestätigt. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom November 2007 habe der Erste Strafsenat „im Ergebnis hingenommen“, so dessen Vorsitzender Arnim Nack am Dienstag in Karlsruhe. Der Manager habe sich nicht strafbar gemacht, als er Mitgliedern der baden-württembergischen Landesregierung sowie einem Staatssekretär im Bundesumweltministerium Gutscheine für Eintrittskarten für die WM schicken ließ, hieß es in dem Urteil.  Der Energieversorger EnBW gehörte zu den Nationalen Förderern der WM 2006.

Der Fachverband für Sponsoring FASPO geht davon aus, dass nun genaue Kriterien festgelegt werden, wie in Zukunft Hospitality-Engagements auszusehen haben, "um nicht in die Grauzone zu rutschen". FASPO-Vorstand Oliver Müller erklärt: "Wir erwarten Klarheit und Planbarkeit in Sachen der so genannten Unrechtsvereinbarung aus der schriftlichen Fassung des Urteils. Wir sind davon überzeugt, dass z. B. in Sachen Umfang, Heimlichkeit und Plausibilität von Hospitality-Engagements ausreichend Kriterien definiert werden, die allen Marktteilnehmern Sicherheit in der Planung ihrer Engagements bringen."