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Zwangsabgabe an die CMA verfassungswidrig

Deutsche Bauern und Lebensmittelbetriebe müssen nicht mehr für die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft, CMA, bezahlen. Laut 'Spiegel Online' hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden, dass die Zwangsabgabe für den Fonds zur Absatzförderung verfassungswidrig ist: Durch die Abgabenpflicht werde unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen.

Mit den jährlichen Einnahmen von rund 90 Millionen Euro finanzierte die CMA bislang zentrale Werbemaßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarwirtschaft in der EU verbessern sollten. Dies war jedoch schon 2002 für europarechtswidrig erklärt worden.

Die CMA muss insgesamt rund 120 Millionen Euro an alle Landwirte zurückzahlen, die Beschwerde gegen die Zahlungen eingelegt hatten. Zwar hat die Gesellschaft hierfür Rückstellungen gebildet, aber wie sie sich in Zukunft finanzieren soll, ist dennoch unklar.