ANZEIGE

ANZEIGE

ZAW kritisiert Werberichtlinie für Glücksspielwerbung als Zensur

Unternehmen der Glücksspielbranche sollen ab dem 1. Februar ihre Fernseh- und Internetwerbung einer Behörde zur Vorabprüfung vorlegen. Der in Berlin ansässige Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat dieses in der sogenannten Werberichtlinie vorgesehene Verfahren als "verfassungswidrige Zensur von Werbemaßnahmen" bewertet, die auch europarechtlich keinen Bestand haben könne.

Zudem sei laut ZAW die Werberichtlinie ein "faktisches Werbeverbot". Denn das "langwierige und komplexe Erlaubnisverfahren" würde mittel- und erst recht kurzfristigen Werbeaktivitäten von vorneherein faktisch der Boden entziehen. Bereits die zur Prüfung vorzulegenden Informationen zu den geplanten Werbemaßnahmen seien von den Unternehmen vorab kaum zu erbringen. "Auf die notwendigen Bedingungen für die Kreation, Produktion und Schaltung effizienter Markt-Kommunikation nimmt die Richtlinie keinerlei Rücksicht. Der Glücksspielstaatsvertrag gibt das gewählte Procedere auch nicht vor. Mit dem unpraktikablen, behördlich gesteuerten Zensurverfahren wird außerdem das Ziel des Staatsvertrags, die Eindämmung des unregulierten Schwarzmarkts durch einen funktionierenden legalen Glücksspielmarkt, nicht zu erreichen sein", so ein ZAW-Sprecher.

Der ZAW hat die zuständigen Minister und Staatskanzleien der Bundesländer daher nochmals aufgefordert, für "rechtlich einwandfreie und praktikable Bedingungen" für die Glücksspielwerbung Sorge zu tragen.