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Beauftragte der Bundesregierung sucht Agentur für Online-Kampagne


Der Bundestag hat am 3. Juli eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Künftig gilt für Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, dass sie neben der Staatsangehörigkeit der ausländischen Eltern auch die deutsche dauerhaft behalten können. Zwar erhalten Kinder bereits seit einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aus dem Jahr 2000 beide Pässe, doch waren diese bisher gezwungen, sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für die eine oder andere Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Die Änderung tritt aller Vorausicht nach am 1. November 2014 in Kraft. Um die Betroffenen über die kommende Änderung zu informieren, soll eine Online-Informations-Kampagne zur Neuerung im Staatsangehörigkeitsrecht aufgelegt werden. Durch gezielte Informationen sollen Personen mit Migrationshintergrund in die Lage versetzt werden, ihre Rechte eigenständig oder stellvertretend für ihre Kinder wahrzunehmen, um Fehlentscheidungen aufgrund von Missverständnissen oder mangelnder Kenntnis der Rechtslage zu vermeiden.

Für die Online-Kamagne sucht die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration nun via Ausschreibung eine Agentur. Diese soll die Erarbeitung der digitalen Informations-Offensive übernehmen sowie das Kommunikationskonzept unter Berücksichtigung einer Einbindung der Internetpräsenz der Beauftragten beisteuern. Weitere Details finden Interessierte in der Bekanntmachung.

Welche elf Auftraggeber derzeit ebenfalls Beratungsbedarf in den Bereichen Werbung, Online, Events und Corporate Publishing anmelden, lesen Abonnenten von 'new business'-Print in unserem wöchentlichen Überblick (ET: 18.8.2014). Für alle anderen Interessenten gibt es die Möglichkeit, das Heft als App-Version zu beziehen (Bestellungen im Apple Store oder bei Google Play).