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© BAT

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Lucky Strike legt nach Urteil mit neuem Dieter Bohlen-Motiv nach

Die Klage von Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover gegen den Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) wurde gestern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgewiesen. Der Tabakkonzern hatte 2000 und 2003 Lucky Strike-Kampagnen geschaltet, die mit einem Augenzwinkern die Namen von Bohlen und dem Prinzen beinhalteten. Die beiden sahen ihre Persönlichkeitsrechte durch diese Werbung verletzt.

Auf das Urteil reagiert der Tabakkonzern nun öffentlich mit einem Motiv im Stil der aktuellen Kampagne, die von Geometry Global Hamburg gestaltet wurde. Das neue Kampagnenmotiv wirbt erneut mit dem Namen von Bohlen und den Worten: "Dieter bekommt halt nicht immer recht". Bis auf den Claim "Immer echt." ist der Satz mit Rotstift ausgestrichen.

Stephan Rack, Corporate Affairs Manager bei BAT, sagt: "Bekanntlich sollten ja diejenigen, die austeilen auch einstecken können... Vor allem dann, wenn Deutschlands Werbe-Superstar Lucky Strike mit ironischen Anspielungen Bekanntes aus gesellschaftlichem Leben und Presse kommentiert." Und Rack weiter: "Wir teilen die Auffassung des EGMR, dass wir mit unseren damaligen Werbemotiven für die Marke 'Lucky Strike' über Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover öffentliche Themen aufgegriffen und ironisch verarbeitet haben, ohne ihre Privatsphäre verletzt zu haben. Denn Satire bedeutet ja nicht immanent Herabsetzung. Wir begrüßen diese gute Entscheidung für Meinungs- und Werbefreiheit."