ANZEIGE

Wettbewerbszentrale beanstandet 14 Websites wegen nicht gekennzeichnetem Affiliate Marketing

Wenn auf Internetseiten Produktpräsentationen durch Vermittlungsprovisionen vermarktet werden, muss deutlich auf den kommerziellen Zweck hingewiesen werden - darauf weist die Wettbewerbszentrale hin. Nicht gekennzeichnetes Affiliate Marketing verletze den fairen Wettbewerb. In 14 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft jetzt gegen entsprechende Wettbewerbsverletzungen vorgegangen, zwölf Mal konnte sie die Abgabe einer Unterlassungserklärung durch die Betreiber der Seiten erwirken. In den meisten Fällen handelte es sich um vermeintliche "Testseiten", die lediglich den Eindruck erwecken, die vorgestellten Produkte oder Dienstleistungen seien objektiv und sachkundig getestet worden, in Wahrheit jedoch überhaupt keine Tests durchführen.

Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Frankfurt/M. wird als branchenübergreifende neutrale Institution von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft getragen. e Teilnahme an dem Affiliate-Programm und auf das dahinterstehende Geschäftsmodell hingewiesen werden - das ist die Auffassung der Wettbewerbszentrale.