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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bewertet die wettbewerblichen Auswirkungen des Deals als nicht marktrelevant - Foto: Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bewertet die wettbewerblichen Auswirkungen des Deals als nicht marktrelevant - Foto: Bundeskartellamt

Freigabe für Zeitungs- und Anzeigenblattverkauf in Hessen

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme einer Tageszeitung und eines Anzeigenblatts im Wetteraukreis im zentralen Hessen durch die Ippen Zeitungsgruppe freigegeben. Dabei handelt es sich um den 'Kreis-Anzeiger' und den 'Sonntag-Anzeiger', die zur Verlag Wetterau und Vogelsberg GmbH gehören, einer Tochter der VRM. Die Ippen Zeitungsgruppe übernimmt die Titel über die Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: "Durch den Zusammenschluss kommt es zu wettbewerblich kritischen Marktanteilsadditionen auf den Beilagen- und Anzeigenmärkten in der Region. Allerdings liegt in diesem Fall das betroffene Marktvolumen unterhalb der sogenannten Bagatellmarktschwelle, so dass dem Bundeskartellamt eine Untersagung der Fusion unabhängig von den tatsächlichen wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens nicht möglich ist."

Teil des Deals zwischen der Ippen Zeitungsgruppe und der VRM ist zudem der 'Gießener Anzeiger', den Verleger Dr. Dirk Ippen ebenfalls übernehmen will. Die VRM um Geschäftsführer Joachim Liebler hat ihrerseits Interesse am Kauf der 'Nassauischen Neuen Presse' geäußert, die wiederum bislang zu Ippen Zeitungsgruppe gehört. Auch letzteres Vorhaben wird vom Bundeskartellamt geprüft – die Entscheidung steht noch aus.