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Die Mediatheken von ARD und ZDF sollen nach dem Willen der Rundfunkkommission zusammengeführt werden - Foto: ARD/ZDF

Die Mediatheken von ARD und ZDF sollen nach dem Willen der Rundfunkkommission zusammengeführt werden - Foto: ARD/ZDF

Medienpolitik

Länder fordern zentrale öffentlich-rechtliche Plattform

Die Mediatheken von ARD und ZDF sollen perspektivisch zu einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Plattform zusammengeführt werden, ohne dabei den publizistischen Wettbewerb der beiden Rundfunkanstalten anzutasten. Das geht aus dem Beschluss der Länder-Rundfunkkomission hervor, den die Koordinatorin der Kommission und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) und der sächsische Medienminister Oliver Schenk (CDU) am 20. Januar 2023 vorstellten.

Bei den Plänen für ein zentrales Online-Angebot sei zudem eine Erweiterung durch 3sat und Arte zu einer europäischen Plattform ausdrücklich erwünscht. Die Länder erwarteten zudem, dass ARD und ZDF die Möglichkeiten des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages zur Flexibilisierung des Programms ab Sommer 2023 nutzen. Demnach soll es den Sendern künftig erlaubt sein, Spartenprogramme zugunsten eines Ausbaus des digitalen Angebotes abzuschalten.

Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Zukunftsrates geplant, der die Aufgabe hat, Empfehlungen und Vorschläge für die künftige Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entwickeln. Das Beratungsgremium soll aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Bereiche bestehen und zeitlich befristet sein. Über seine Besetzung will die Rundfunkkommission in ihrer nächsten Sitzung im Februar 2023 entscheiden.

Als weiteres Ziel setzte sich die Rundfunkkomission die Stabilität des Rundfunkbeitrags. Dazu sollen die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, die sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen sollen, in eine einmalige Sondereinlage fließen, um Mehrkosten der Sendeanstalten abzusenken.