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EU-Parlament gibt grünes Licht für die Urheberrechtsreform

Das Europäische Parlament hat die umstrittene Urheberrechtsreform abgesegnet: 348 Parlamentarier stimmten für den Gesetzentwurf, 274 stimmten dagegen, 36 enthielten sich.

Bis zuletzt hatte es zahlreiche Proteste gegen die Reform gegeben, die Plattformen dazu zwingt, größere Anstrengungen im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zu unternehmen. Auch Artikel 17 (früher Artikel 13), der im Fokus der Gegner steht, wurde von den Abgeordneten ohne Änderung durchgewinkt. Demnach müssen Websitebetreiber künftig schon beim Hochladen überprüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist nach Aussage der Kritiker nur mithilfe von Upload-Filtern möglich, was dazu führen könnte, dass auch nicht zu schützender Content ausgefiltert wird, was einer Zensur gleichkäme.

Weiter sehen die Kritiker die Existenz von kleinen Online-Anbietern und Start-ups bedroht, die sich - anders als die Tech-Konzerne aus den USA - einen Upload-Filter schlichtweg nicht leisten können.

Der Gesetzentwurf sieht aber auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor (Artikel 11). So müssen künftig Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten die Verlage vergüten. Die Verlegerverbände begrüßen entsprechend die Verabschiedung des EU-Urheberrechts. "Die Zustimmung zur Reform ist ein 'ja' zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa", sagten Vertreter der beiden Verlegerverbände VDZ und BDZV in Berlin.

Im nächsten Schritt müssen nun noch die einzelnen Länder dem Gesetz zustimmen. Als möglicher Termin dafür gilt der 9. April 2019. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in ihrer nationalen Gesetzgebung zu verankern.