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Zeitschriftenverleger: Digitalgeschäft und sonstige Geschäfte tragen über die Hälfte zum Umsatz bei


Die deutschen Zeitschriftenverlage haben 2018 einen Branchenumsatz von 20,6 Milliarden Euro erwirtschaftet (2017: 14,8 Milliarden Euro). Die im Vergleich zum Vorjahr deutliche Umsatzsteigerung basiert auf der Umstellung der Berechnungsmethode der Deutschen Fachpresse im vergangenen Jahr und der jetzt vom VDZ durchgeführten Neuberechnung der Vertriebsumsätze aller über die IVW hinausgehend erfassten Publikumszeitschriften, so dass deutlich mehr Titel mit ihren Umsätzen berücksichtigt werden.

Der Vertriebsmarktumsatz der Publikumszeitschriften in Deutschland ist deutlich höher als bislang angenommen. Dies hat jetzt eine neu strukturierte Berechnung der Vertriebsumsätze aller im Abonnement, Einzel- und Bahnhofsbuchhandel sowie als E-Paper erhältlichen Magazine ergeben, die der Arbeitskreis Pressemarkt Vertrieb des VDZ mit Vertriebs- und Handelsexperten erarbeitet hat. Danach beträgt das jährliche Umsatzvolumen auf der Basis der Zahlen aus 2018 im Vertriebsmarkt rund vier Milliarden Euro.

Der deutliche Umsatzanstieg basiert auf der jetzt berücksichtigten, erheblich größeren Titelanzahl mit allen Vertriebsumsätzen. Mit dem neuen Berechnungsansatz des VDZ werden künftig alle Titel mit ihren diversen Vertriebserlösen erfasst, also auch die sonstigen Verkäufe und die Lesezirkel-Auflage sowie die Abo-, EV- und E-Paper-Umsätze berechnet. Bislang wurden lediglich rund 500 IVW-gemeldete Zeitschriften mit ihren Abo- und Einzelverkaufsumsätzen berücksichtigt.

Zeitschriftenverlage investieren Print und Digital

Laut der heute (9.4.2019) in Berlin vorgestellten VDZ-Trendumfrage zufolge plant fast jeder zweite Verlag (45 Prozent) neue periodische Printtitel und 60 Prozent der Häuser neue Print-Sonderausgaben. Nahezu jeder vierte Zeitschriftenverlag will neue digitale journalistische Angebote auf den Markt bringen, den Launch neuer Podcast-Formate haben 38 Prozent vor.

Außerdem gehen die Zeitschriftenverleger von einem Wachstum des Digitalgeschäfts von 9,6 Prozent und bei den sonstigen Geschäften von fast vier Prozent aus. In den klassischen Geschäftsfeldern Anzeigen und Vertrieb erwarten die Verlage einen Umsatzrückgang in Höhe von 4,2 bzw. 3,5 Prozent. Beim Digital-Vertrieb wird dagegen mit einem Umsatzplus von 14,5 Prozent gerechnet. Damit werden sich die Umsatzanteile weiter zugunsten der Digitalerlöse und des sonstigen Geschäfts verschieben und 2019 zusammen erstmals bei knapp über der Hälfte liegen. Beim klassischen Printgeschäft (Anzeigen + Vertrieb) rechnen die Verleger für 2019 im Schnitt mit einem Anteil von 49,6 Prozent (2018: 55 Prozent), beim Digital-Geschäft mit 24,5 Prozent (2018: 23,5 Prozent) und beim sonstigen Geschäft mit 25,9 Prozent (2018: 21,5 Prozent).

Sechs VDZ-Forderungen an die deutsche Politik

Darüber hinaus hat VDZ einen Forderungskatalog an die Politik formuliert:

1. Urheberrechtlicher Schutz der Presseverleger muss gestärkt werden

"Der VDZ begrüßt das neue europäische Verlegerrecht und die Wiederermöglichung der Beteiligung von Verlagen an Ausschüttungen der VG Wort. Die Bundesregierung hat dem ausgewogenen Gesamtpaket bereits zugestimmt und sollte auch die letzte formale Billigung im Rat gutheißen. Danach ist eine zügige Umsetzung im deutschen Recht erforderlich."

2. E-Privacy-Verordnung ausbalancieren

"Die Entwürfe zur E-Privacy-Verordnung bedrohen mindestens 30 Prozent der Werbeeinnahmen journalistischer Internet-Angebote der Presseverlage. Zudem wird die Verordnung nach wie vor allein den Log-in-Plattformen weitere Wettbewerbsvorteile verschaffen und unabhängige Verlagsangebote weiter benachteiligen. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung das Regelungsniveau bestimmt. Diese ohnehin sehr restriktive Regulierung ist in der Lage, den Datenschutz im Bereich von Cookies etc. angemessen zu behandeln. Ganz grundlegend muss die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass bei der Anpassung und Anwendung des EU-Datenschutzrechts Refinanzierungsmöglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien nicht beeinträchtigt werden."

3. Mehrwertsteuer für digitale Presse ohne Abstriche einführen

"Nach jahrelangen Diskussionen haben sich die EU-Finanzminister 2018 darauf geeinigt, den Mitgliedsstaaten die Erstreckung der reduzierten Mehrwertsteuer auf digitale Zeitschriften, Zeitungen und Bücher zu gestatten. Der Bundesfinanzminister ist jetzt aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen, der die europarechtliche Vorgabe ohne Abstriche ins deutsche Recht umsetzt. Ein Zurückbleiben hinter den Möglichkeiten der EU-Vorlage ist nicht hinnehmbar. Die Umsetzung muss die Realität der digitalen Presse erfassen."

4. Direktvertrieb von Presseabonnements nicht weiter beschneiden

"Abonnenten sind die wichtigste Lesergruppe der freien Presse und zugleich strategischer Finanzierungsfaktor. Dabei müssen jährlich Millionen Leser gewonnen werden, um die Zahl der Abonnenten auch nur konstant zu halten. Die Möglichkeit zweijähriger Abonnement-Laufzeiten ist eine wesentliche Voraussetzung für den Vertrieb und die Finanzierung ungezählter Publikationen. Eine Halbierung auf ein Jahr würde die ohnehin ungünstigen Rahmenbedingungen für die freie, staatsunabhängige Finanzierung unabhängiger Redaktionen weiter verschlechtern. Ebenso lehnt der VDZ weitere Beschränkungen des Telefonmarketings oder von Haustürgeschäften entschieden ab."

5. Diskriminierungsfreien Zugang legaler Presseangebote zu relevanten marktdominanten Digital-Plattformen sicherstellen

"Digitale Plattformen verschiedenster Art werden zu Pressevertriebsmärkten, die bisher willkürlich ausgewählte Publikationen oder Inhalte bevorzugen oder benachteiligen können. Deshalb muss der diskriminierungsfreie Zugang legaler Presse-Angebote zu relevanten marktdominanten Digital-Plattformen sichergestellt werden. Inakzeptabel wäre demgegenüber jede Diskriminierung der digitalen Presse, etwa durch eine deutsche Medienregulierung, die allein Rundfunk oder audiovisuellen Medien Zugangsrechte zu Plattformen im offenen Internet verschaffen würde."

6. Inhaltlich rechtmäßige, legale Veröffentlichungen dürfen nicht diskriminiert werden

"Gegen Fake News helfen nur mehr Unfaked News durch freie, private und vielfältige Medien. Jede politische Intervention, die legale, inhaltlich rechtmäßige Veröffentlichungen nach bestimmten Kriterien als Fake News oder Desinformation bekämpfen wollte, wäre eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit. Wenn rechtmäßige Veröffentlichungen weitergehend inhaltlich bewertet und als Fake-News oder Desinformation behindert oder gesperrt werden, läuft das auf ein Ende der Meinungs- und Pressefreiheit heraus, wie wir sie kennen."

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Margit Mair 09.04.2019