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EuGH-Urteit: Internet-Nutzer müssen bei Cookie-Speicherung aktiv zustimmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Privatsphäre von Internetnutzern. Wie Netzpolitik.org meldet, erklärte das Gericht in einer heute (1.10. 2019) veröffentlichten Entscheidung, dass Website-Besucher aktiv in die Sammlung ihrer Daten einwilligen müssen. Im Vorhinein gesetzte Häkchen für die Einwilligung in die Datensammlung über Cookies seien nicht wirksam, urteilte der EuGH.

Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet nun eine Änderung des Telemediengesetzes vor. Der Gesetzgeber möchte abgestimmt auf das EuGH-Urteil festlegen, wie deutsche Seitenbetreiber mit Cookies umgehen müssen. Einen Entwurf will das Ministerium noch im Herbst 2019 vorlegen.