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Zeitungen: Bundestag beschließt Förderung von Zustellungen

Die Zeitungs- und Anzeigenblatt-Verlage in Deutschland erhalten ab 2020 eine Förderung in Höhe von 40 Millionen Euro. Das Geld soll in die Zustellung der Zeitungen fließen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat einem entsprechenden Antrag von Union und SPD zugestimmt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll nun ein Gesamtkonzept vorlegen, erst dann wird die Summe freigegeben. Der Beschluss sieht zudem von, die Förderung auf zunächst fünf Jahre zu begrenzen. Mit dieser Förderung ist das Ziel verbunden, eine flächendeckende Versorgung mit Abo-Zeitungen und Anzeigenblättern zu gewährleisten.

Seit 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn für Zeitungszusteller, was die Verlage - abgesehen von den rückläufigen Auflagen - zusätzlich finanziell belastet.

Vor allem in den Gebieten mit geringer Haushaltsdichte wie etwa in Thüringen, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz oder auch Sachsen-Anhalt ist die Zustellung der Zeitungen bzw. Anzeigenblätter in vielen ländlichen Gebieten schon seit längerem defizitär.


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Margit Mair 15.11.2019