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VDZ begrüßt reduzierte Digital-Mehrwertsteuer und kritisiert "selektive Presseförderung"


Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ, Berlin, begrüßt die heute (29.11.219) erfolgte Zustimmung des Bundesrates zur steuerlichen Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Presseprodukten bei der Umsatzsteuer. "Mit diesem Gesetz wird unsere freie und vielfältige Presselandschaft gestärkt. Insbesondere finden wir es richtig, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbanken mit Pressepublikationen erstreckt wird. Damit wird der Realität der digitalen Presse Rechnung getragen“, betont VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.

Das Gesetz muss jetzt nur noch ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Dezember 2019 in Kraft.

Verband fordert Gleichbehandlung bei Zustellförderung

Kritik übt der VDZ indes an der geplanten staatlichen "Zustellförderung", die künftig den Zeitungs- und Anzeigenblatt-Verlagen zugute kommen soll. Hier fordert der Magazin-Verband eine Gleichbehandlung. "Erstmals steht heute die vielfältige Zeitschriften- und Zeitungspresse insgesamt in Frage. Dabei kommt den steigenden Zustellkosten auch für die Zeitschriften eine zunehmend existenzielle Rolle zu", appelliert das Präsidium des VDZ und fügt hinzu: "Umso wichtiger ist es, dass jedes staatliche Konzept zur Förderung privater Pressezustellung Zeitungen und Zeitschriften gleichermaßen zugute kommt. So wie bei der reduzierten Mehrwertsteuer, dem ehemaligen Postzeitungsdienst oder der Erleichterung von Verlagskooperationen. Auch der übergangsweise reduzierte Mindestlohn galt für Zusteller, die 'periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden' zustellen."

Das VDZ-Präsidium warnt: "Nun bei der Umstellung auf eine direkte Förderung – erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik – selektive Presseförderung einzuführen, wäre eine falsche und gefährliche Weichenstellung. Die neutrale Zustellförderung ist der richtige Weg, um die Zustellung aller Pressepublikationen, inklusive der regionalen Tageszeitungen, zu sichern."