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VDZ und BDZV begrüßen neuen Medienstaatsvertrag, sehen aber die Gefahr einer "staatlichen Presseaufsicht"

Die Konferenz der Regierungschefs der Bundesländer hat in ihrer heutigen Sitzung (5. Dezember 2019) einen Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vereinbart. Der Vertrag muss jetzt noch von den Landtagen der Bundesländer ratifiziert werden.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen, dass die Bundesländer "erstmals digitale Presseangebote vor Behinderung und Diskriminierung durch digitale Plattformen und Aggregatoren schützen wollen". Der geplante neue Medienstaatsvertrag sei "ein wichtiger erster Schritt zur Sicherung der Meinungs- und Pressevielfalt im Internet", erklärten die Verbände.

Warnung vor staatlicher Kontrolle

Zugleich warnen VDZ und BDZV vor einer Aufsicht der Landesmedienanstalten über journalistisch-redaktionelle Telemedien. "Wir sehen mit Sorge eine erst nach der letzten Anhörung eingeführte Neuregelung, wonach bestimmte redaktionelle Telemedien unmittelbar oder mittelbar von den Landesmedienanstalten beaufsichtigt werden sollen", so die Verbände. "Auch wenn die Digitalangebote von Zeitungen und Zeitschriften hiervon zunächst wohl nicht betroffen sein dürften, könnten gefährliche Präzedenzfälle für eine staatliche Presseaufsicht entstehen. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, dies von Anfang an zu verhindern", betonen VDZ und BDZV in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.