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Pressevertrieb: Mindestumsatz bei Handelsspannen fällt weg

Der Bundesverband Presse-Grosso mit Sitz Köln und die Verlage der Verlagskoalition (G7 - hier liegt die Federführung beim Hause Burda) haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt in Bonn bereit erklärt, einen strittigen Punkt der im Frühjahr 2018 vereinbarten Handelsspannen-Regelung zu modifizieren. Die Kartell-Wächter hatten ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht.

So wird die sogenannte Mindestumsatz-Regelung nicht über den 31. Dezember 2019 hinaus angewendet. Diese Regelung war es, gegen die der Arbeitskreis Mittelständischer Verlage (AMV) mit Sitz in Hamburg eine Beschwerde eingereicht hatte, da dessen Mitglieder sich durch die Mindestumsatz-Regelung benachteiligt sahen - offenkundig zu Recht. Das Bundeskartellamt wird das Verfahren zur Untersuchung der Handelsspannen-Regelung nun nicht mehr fortführen, da die Parteien nun zügig eine alternative Lösung erarbeiten wollen.

Weitere Infos unter DNV-Online.net.

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Margit Mair 06.12.2019