ANZEIGE

ANZEIGE

Markus Runde (l.) und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer von Corint Media, setzen sich mit ihrem Eilantrag beim Patent- und Markenamt durch - Foto: Corint Media

Markus Runde (l.) und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer von Corint Media, setzen sich mit ihrem Eilantrag beim Patent- und Markenamt durch - Foto: Corint Media

Leistungsschutzrecht

Corint Media: Microsoft muss für die Nutzung von Presseinhalten zahlen

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media mit Sitz in Berlin hat im vergangenen Jahr in der Auseinandersetzung um die Nutzung von Presseinhalten durch die Suchmaschine Bing eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingeschaltet. Diese hat nun eine Zahlung von Microsoft in Höhe von 1,2 Millionen Euro vorgeschlagen. Damit folgt die Schiedsstelle einem Eilantrag von Corint Media.

Die Zahlung deckt den Zeitraum seit dem 7. Juni 2021, dem Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts in Deutschland, ab. Die Vergütungshöhe pro Jahr beträgt damit 800.000 Euro für die von Corint Media vertretenen deutschen Presseangebote. Sowohl Microsoft als auch Corint Media haben diesem Vorschlag zugestimmt. Die vorläufige Vergütung stellt eine "einstweilige Regelung" dar, die bis zu einer endgültigen Entscheidung der Schiedsstelle die rechtssichere Nutzung von Presseinhalten erlauben soll. Eine abschließende Entscheidung über die Höhe der angemessenen Vergütung soll bis Mitte 2023 erfolgen. Hier erwartet Corint Media nochmals eine Steigerung der Vergütungshöhe.

Mit der Berliner Suchmaschine Ecosia, die sich unter anderem für Wiederaufforstung engagiert, hat Corint Media bereits im Sommer 2022 einen Lizenzvertrag geschlossen. Eine Einigung mit Google, dessen Suchmaschine einen Marktanteil von rund 93 Prozent hat, steht noch aus. Der Konzern war bisher nicht bereit, sich auf die nach Ansicht von Corint Media "angemessene" Vergütung einzulassen.

Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer von Corint Media, teilen in einem Statement mit: "Der Vorschlag der Schiedsstelle beim DPMA ist ein entscheidendes Signal für die deutsche Presse: Ihre Rechte dürfen nicht ignoriert werden und die vorgesehene Vergütung darf nicht künstlich kleingerechnet werden. Diese einstweilige Regelung ist jedoch keine endgültige Entscheidung über die Höhe der angemessenen Vergütung. Sie zeigt aber, in welcher Höhe Nutzer wie Microsoft, Google und Facebook zur Vermeidung einer rechtswidrigen Nutzung vorläufig zahlen müssen. Die Feststellung der tatsächlichen Vergütungshöhe steht noch aus. Darüber wird die Schiedsstelle wohl bis Mitte 2023 entscheiden: Corint Media unterstellt, dass diese Vergütung noch einmal deutlich über der interimistischen Zahlung liegen wird. Das ist auch wichtig, weil die Journalistinnen und Journalisten nur mit einer transparenten Entscheidung der Instanzen – wie vom Gesetzgeber gewollt – angemessen an den Erlösen des Leistungsschutzrechts beteiligt werden können. Vertrauliche Einzelverträge, wie sie beispielsweise Google gerade abschließt, stellen einen Versuch dar, diese Beteiligung zu vermeiden – auf dem Rücken der eigentlichen Urheber. Dies darf nicht zugelassen werden."

zurück

Margit Mair 21.12.2022