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Das Team um Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, nimmt Google in die Pflicht - Foto: Bundeskartellamt

Das Team um Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, nimmt Google in die Pflicht - Foto: Bundeskartellamt

Leistungsschutzrecht

Bundeskartellamt weist Google auf angemessene Vergütung beim Leistungsschutzrecht hin

Google darf sich die Regeln im Umgang mit Verlagen in Sachen Leistungsschutzrecht nicht selber schnitzen, sondern muss sich an die Gesetze halten. Im Zusammenhang mit dem kartellrechtlichen Verfahren zum Angebot Google News Showcase hat das Bundeskartellamt auch das Thema einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Presse-Inhalten behandelt. 

Die Bonner Behörde hat Google mit Hinweis auf das Diskriminierungsverbot dazu bewegt, der in Berlin ansässigen Verwertungsgesellschaft Corint Media eine Vergütung für das Presse-Leistungsschutzrecht anzubieten, die zumindest auf dem Niveau der zwischen Google und einzelnen Verlegern individuell abgeschlossenen Lizenzverträge liegt. Dazu gehört auch das Angebot einer Interimsvereinbarung, die den von Corint Media vertretenen Verlagen die Möglichkeit einer streitigen Klärung der Vergütungshöhe offenhält.

Für die Frage nach der angemessenen Höhe der Vergütung für das Presse-Leistungsschutzrecht sieht der Gesetzgeber nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ein spezielles Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt vor. Ein solches Verfahren wurde von den Parteien zwischenzeitlich auch angestrengt. Das Bundeskartellamt hat die Möglichkeit, sich an dem Verfahren als "amicus curiae" zu beteiligen.