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Olympia bekommt gesetzlichen Schutz

Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen beschlossen. Damit ist der nicht gerechtfertigte Imagetransfer mit der Olympischen Symbolik und Bewegung künftig nicht mehr möglich. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verlangt von den Bewerberstädten, dass im Ausrichtungsland die Olympischen Ringe sowie olympische Bezeichnungen wie etwa 'Olympiade', 'Olympia' oder 'olympisch' geschützt sind.
Das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems gesteht dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) für Deutschland und dem IOC die Verwertung der Olympischen Ringe und Bezeichnungen zu. Beide Komitees haben im geschäftlichen Verkehr das Recht, die Olympischen Ringe und Olympische Bezeichnungen exklusiv zu verwenden und zu verwerten. Bereits bestehende Rechte, wie etwa die schon geschützte Verwendung des Begriffs 'Olympia' als Marke für bestimmte Produkte, bleiben von der Neuregelung unberührt. Gleiches gilt für nicht kommerzielle wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen wie etwa Mathematik- oder Chor-Olympiaden. Weitere Infos auf der NOK-Site.

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Redaktion 15.12.2003