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PR-Rat mahnt die FDP wg. Täuschung im Netz

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat eine öffentliche Mahnung gegen die Bundesgeschäftsstelle der FDP ausgesprochen. Die hatte zugegeben, dass ein Mitarbeiter der Pressestelle mehrfach unter verschiedenen Pseudonymen Kommentare zu einem FDP-kritischen Blogbeitrag gepostet hat. Die verdeckte PR wurde von FDP-Rechnern aus online gestellt.

Nachweislich sechs anonyme Kommentare im Blog www.ruhrbarone.de können einem Mitarbeiter der FDP zugeordnet werden. Zwar wurden die FDP-freundlichen Kommentare nicht von Vorgesetzten beauftragt, es gab aber auch keine internen Richtlinien oder Verweise auf Verhaltenskodizes der Kommunikationsbranche, die Mitarbeitern der FDP verdeckte PR untersagt hätten.

Positiv bewerte der DRPR, dass die Bundesgeschäftsstelle der FDP sich von verdeckten PR-Maßnahmen distanziert und ihre Mitarbeiter für die Problematik sensibilisiert habe. Die FDP habe zudem an der Aufklärung des Falls mitgewirkt.

Na klar, wenn's erst mal rausgekommen ist, gehen Distanzierung und Hilfe bei der Aufklärung in der Regel ruckzuck. Aber verpflichtende Richtlinien zur transparenten Kommunikation für Mitarbeiter der FDP-Bundesgeschäftsstelle gibt's nach Angaben des DRPR weiterhin nicht.

Die Mahnung des Rates erfolgte mehrheitlich.