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Cablecom unterliegt im Streit mit Kirchs Teleclub

Kartelluntersuchung gegen Siemens/Veba-Tochter in der Schweiz Kartelluntersuchung gegen Siemens/Veba-Tochter in der Schweiz
Mit Verfügung vom 21. Juni 1999 hat die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) Ñvorsorgliche Maßnahmen“ gegen die Firma Cablecom erlassen. Die führende Kabelnetzbetreiberin des Landes wird damit verpflichtet, dem Pay-TV-Anbieter Teleclub AG Zugang zum Kabelnetz zu gewähren und es diesem zu ermöglichen, bei seinen Kunden neue digitale Decoder zu installieren. Gleichzeitig eröffnet die WEKO eine Untersuchung gegen die Cablecom, um zu prüfen, ob sich die Anhaltspunkte für ein kartellrechtlich unzulässiges Verhalten bestätigen. Cablecom ist ein Joint-venture von Swisscom, Siemens und Veba. Die Teleclub AG, an der die KirchGruppe mit 40 % beteiligt ist, will ihr Programm künftig in digitaler Form verbreiten. Zu diesem Zweck müssen einerseits technische Anpassungsarbeiten im Kabelnetz vorgenommen und andererseits die gegenwärtig verwendeten Analog-Decoder durch digitale Set-top-Boxen und Decoder ersetzt werden. Cablecom beabsichtigt, eine eigene digitale TV-Plattform zu errichten und weigerte sich bislang, Teleclub den für die Anpassungsarbeiten notwendigen Zugang zu den Kopfstellen des Kabelnetzes zu gewähren. (vs)

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Redaktion 22.06.1999