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Bundesgericht lässt Branchennamen als Internet-Domain zu

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe vom 17.5.01 sind Branchennamen als Internet-Domains grundsätzlich zulässig. Eine Grenze sei jedoch dort zu ziehen, wo die User durch Verwendung der Branchenbezeichnung in die Irre geführt würden. In dem konkreten Fall untersagt der BGH daher die Verwendung der Internet-Adresse www.mitwohnzentrale.de durch einen einzigen Anbieter. Die User könnten annehmen, dass sich unter der Domain ein Angebot mehrerer verschiedener Anbieter verbirgt. Damit gaben die Richter einem Verband von Mitwohnzentralen Recht, der gegen ein Konkurrenzunternehmen geklagt hatte, weil dieses sich die Domain exklusiv sichern wollte.

Des weiteren entschied der Senat des BGH, dass das für die Vergabe von deutschen Internet-Adressen zuständige Deutsche Network Information Center (DENIC) generell nicht zur Freischaltung von Internet-Adressen verpflichtet sei. Das DENIC muss nur dann eine Domain freigegeben, wenn gegen die Verwendung ein unanfechtbares gerichtliches Urteil oder eine vergleichbare Vereinbarung vorliege, entscheiden die Richter. (yw)

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Redaktion 18.05.2001