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shell.de siegt im Domain-Streit

Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe darf eine Privatperson nicht ohne weiteres den Namen eines bekannten Unternehmens für die eigene Website benutzen, selbst wenn sie sich zuvor die Rechte an der Bezeichnung gesichert hat. Entscheidend ist dabei, dass das Unternehmen ein wesentlich größeres Interesse an der Nutzung der Site haben kann als eine Privatperson. So entschied der Erste Zivilsenat in der Klage der Deutschen Shell GmbH gegen Andreas Shell für den Ölkonzern. Andreas Shell darf die Internet-Seite shell.de nach dem BGH-Urteil nun nicht mehr gebrauchen. (yw)

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Redaktion 26.11.2001