ANZEIGE

PC-Welt: Einstweilige Verfügung aufgehoben

Hamburger Landgericht erlaubt kritische Berichterstattung über 'Volks-PC' von Bild.T-Online.de Hamburger Landgericht erlaubt kritische Berichterstattung über 'Volks-PC' von Bild.T-Online.de
Das Hamburger Landgericht hat am 29.11.2002 die Berichterstattung der Computer-Zeitschrift PC-Welt bestätigt, nach der der so genannte "Volks-PC", den der Lebensmittel-Discounter Plus in Kooperation mit dem Internet-Angebot Bild.T-Online.de im Oktober 2002 vertrieben hat, die gesetzlich zugelassenen Strahlungswerte massiv überschreitet. Insoweit hat das Gericht die am 31.10.2002 erlassene Einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift aufgehoben. Der Computerhersteller 4MBO hatte die Aussage der PC-Welt bestritten und erwirkte mit der Einstweiligen Verfügung gegen das Magazin, dass dieses bis auf weiteres diverse Behauptungen über die Strahlenwerte des Computers nicht mehr verbreiten durfte. Die PC-Welt hatte sich in ihrem Artikel auf Prüfprotokolle von zwei Fachlabors berufen. Nach Entstehen des Streitfalles wurden weitere Messungen in Auftrag gegeben. Diese bescheinigen dem "Volks-PCs" ebenfalls überhöhte Strahlungswerte. Die Zeitschrift weist darüber hinaus den vom Magazin c’t in einem Online-Bericht erhobenen Vorwurf zurück, die PC-Welt habe im Rahmen ihrer Berichterstattung über den "Volks-PC" ein gefälschtes Protokoll veröffentlicht. Man prüfe hier rechtliche Schritte, erklärt die PC-Welt.

zurück

Redaktion 29.11.2002