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Burda setzt zweite EV gegen Springers 'Frau von Heute' durch

Farblich nur leicht modifiziertes Logo nicht ausreichend, Verwechslungsgefahr mit 'Frau im Trend' besteht weiterhin Farblich nur leicht modifiziertes Logo nicht ausreichend, Verwechslungsgefahr mit 'Frau im Trend' besteht weiterhin
Das Landgericht München hat heute erneut einer vom Burda Senator Verlag, München, beantragten Einstweiligen Verfügung gegen die vom Verlag Axel Springer vertriebene Zeitschrift 'Frau von Heute' erwirkt. Bereits am 25. April hatte das Landgericht München Springer untersagt, die Zeitschrift 'Frau von Heute' mit einem dem Burda-Titel 'Frau im Trend' sehr ähnlichen Logo herauszugeben (siehe nb online v. 25. April). Am heutigen Tag ist die Zeitschrift 'Frau von Heute' mit gelben statt weißem Schriftzug erschienen - für Burda ein Ñebenso simpler wie durchsichtiger Trick“, die EV vom 25. April zu umgehen. Der hellgelbe Schriftzug sei kaum von der weißen Grundfarbe unterscheiden, die Verwechslungsgefahr im Presse-Handel besteht weiterhin. Das Ende vom Lied: Auch die leicht modifizierte Version der aktuellen 'Frau von Heute'-Ausgabe (EVT: 2. Mai) darf Springer weder herausgeben noch bewerben.

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Redaktion 05.02.2003