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'tv komplett': Premiere gibt Unterlassungserklärung ab

Die Premiere Verlag GmbH hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Umfang der von der Verlagsgruppe Milchstrasse kürzlich erwirkten einstweiligen Verfügung abgegeben. Die EV richtete sich gegen die "wettbewerbswidrige Verwendung" des Zeitschriftennamens 'tv komplett' in Verbindung mit der Unterzeile 'Das Magazin für das gesamte Fernsehen'. Hintergrund: Der Pay-TV-Sender Premiere hatte am 26.9. eine TV-Programmzeitschrift mit dem Titel 'tv komplett' in den Markt gebracht. Aufgrund rechtlicher Schritte mehrerer Verlage gegen den Titel wurde das Blatt vorläufig in 'tv kofler' umbenannt.

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Redaktion 15.10.2003