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Sat.1 gewinnt Gerichtsverfahren gegen 'Focus'

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass es sich bei den vom Focus Magazin Verlag im Sommer 2003 platzierten Anzeigenmotiven in der Kommunikations-Fachpresse um "unzulässige Formen der vergleichenden Werbung" handelt. Der Focus Magazin Verlag hatte in verschiedenen Anzeigenmotiven die durchschnittliche Sehbeteiligung populärer Sat.1-Serien wie z. B. 'Edel & Starck' als plakativen Aufmacher genutzt. Der Leser sollte den Eindruck gewinnen, der Focus sei das reichweitenstärkere Medium. Um dies zu erreichen, wurde den Lesern des Focus (LpA) die durchschnittliche Sehbeteiligung der jeweiligen Sat.1-Serie gegenübergestellt. Der Sender erläutert: "Da die Werte nicht näher definiert waren, mussten die Betrachter der Anzeige fälschlicherweise annehmen, die Werte seien vergleichbar. Tatsächlich wird beim Focus-Wert jeder Leser unabhängig von der Dauer seiner Nutzung voll gezählt, in den Sat.1-Wert hingegen ging jeder Zuschauer nur mit seinem Nutzungsanteil ein. Während beim Focus-Wert ein Leser, der einen Artikel nur halb liest, voll zählt, zählt beim Sat.1-Wert ein Zuschauer, der nur die halbe Sendung sieht, auch nur zur Hälfte. Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen."

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Redaktion 26.01.2004