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Beanstandungsverfahren gegen Super RTL

Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat eine Beanstandung gegen Super RTL ausgesprochen. Hintergrund ist ein Ende 2004 begangener Verstoß gegen Werbebestimmungen. Im Programm von Super RTL wurden im November jeweils zwei aufeinander folgende Sendungen der Zeichentrickserie 'SpongeBob Schwammkopf' ausgestrahlt. Dabei war in der jeweils zweiten Folge Unterbrecherwerbung zu sehen. Nach den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages dürfen Kindersendungen aber nicht durch Werbung unterbrochen werden.

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Redaktion 28.01.2005