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Sat.1-Programm wegen unzulässiger Werbung beanstandet

Wegen unzulässiger Werbung hat die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz in zwei Fällen das Programm von Sat.1 beanstandet. Der Fernsehsender habe mit seinem 'Großen Goldhasen-Gewinnspiel' gegen den Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm verstoßen, teilte die LMK mit. Im Frühstücksfernsehen habe Sat.1 zudem ebenfalls bei einem Gewinnspiel gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen. Bei dem 'Goldhasen-Gewinnspiel' vom 8. bis 24. März 2005 seien die Zuschauer aufgerufen worden, während des laufenden Programms eingeblendete Osterhasen zu zählen. Dabei wurde nach Einschätzung der LMK das Produkt eines Süßwarenunternehmens in den Mittelpunkt gerückt. Das Spiel habe einen deutlichen Reklamecharakter gehabt, Programm und Werbung seien unzulässig vermischt worden. Eine Sat.1-Sprecherin bezeichnete den Vorgang am Dienstag als "rechtens". Die Versammlung der LMK beschloss wegen der Schwere des Verstoßes, dass Sat.1 die Beanstandung im Abendprogramm bekannt geben muss.

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Redaktion 28.06.2005