ANZEIGE

BGH bestätigt Urteil gegen Kinowelt-Chef Kölmel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts München gegen den Medienunternehmer Michael Kölmel bestätigt. Die im Juli 2004 ergangene Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung sowie die Geldstrafe von 126.000 Euro gegen den Kinowelt-Chef blieben somit bestehen und seien rechtskräftig, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Gegen das Urteil des Landgerichts hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Kölmel Revision eingelegt. Laut dem vom BGH bestätigten Urteil des Landgerichts hat Kölmel in vier Fällen widerrechtliche Geldtransfers von der Kinowelt Medien AG an die von ihm ebenfalls gegründete Sportwelt Beteiligungsgesellschaft getätigt, bei denen ein Schaden von umgerechnet rund 1,28 Millionen Euro entstand. Die Überweisungen seien erfolgt, obwohl die Kinowelt Medien AG in Liquiditätsschwierigkeiten geraten war und ein geplantes Sanierungskonzept im August 2001 gescheitert war. Wegen weiterer Zahlungen hat der BGH die früheren Freisprüche des Landgerichts ebenfalls bestätigt. Kölmel hatte nach seiner Pleite Ende 2001 in Leipzig mit seiner neuen Kinowelt einen Neuanfang gewagt. Daneben beteiligte er sich auch mit rund 27 Millionen Euro an den Baukosten des Zentralstadions.

zurück

Redaktion 22.11.2005