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Klage Kirchs gegen Deutsche Bank vor dem Scheitern

Leo Kirch droht mit seiner Anfechtungsklage gegen die Deutsche Bank wegen Rechtsverstößen auf einer Hauptversammlung zu scheitern. Richter Stefan Möller vom Frankfurter Landgericht kündigte jetzt ein Urteil für den 21.12. an und erläuterte vorab auch Einschätzungen dazu. Anders als Kirch es sieht, könnte die Jahreshauptversammlung der Deutschen Bank im Jahr 2003 trotz einiger Rechtsverstöße letztlich wirksame Beschlüsse gefasst haben, so Möller. Kirch hat wichtige Entscheidungen des damaligen Aktionärstreffens angefochten und grundlegende Verfahrensfehler geltend gemacht. Die beauftragte Notarfirma KPMG habe das ursprüngliche Protokoll nach Rücksprache mit der Deutschen Bank nachträglich geändert. Auch die Aufsichtsratswahl sei ungültig, weil unzulässigerweise nach einem Listenverfahren abgestimmt worden sei. Bekommt Kirch Recht, müsste die Bank ihren Aufsichtsrat neu wählen. Überdies wären mehrere seither gefasste Beschlüsse ungültig. Aus "pragmatischer" Sicht, sagte Möller, gebe es aber wenig Ansätze, die Jahreshauptversammlung jetzt "zu kippen". Beide Parteien kündigten an, bei einem Urteil zu ihren Ungunsten Revision beim Bundesgerichtshof einlegen zu wollen. Eine rechtskräftige Entscheidung würde dann erst 2006 vorliegen.

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Redaktion 23.11.2005