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Sportwettenmonopol bleibt vorerst bestehen

Bundesverfassungsgericht fordert Neuregelung bis Ende 2007 Bundesverfassungsgericht fordert Neuregelung bis Ende 2007
Das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten bleibt grundsätzlich zulässig, ist aber an strenge Vorgaben geknüpft. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. In seiner "derzeitigen Ausgestaltung" sei das Wettmonopol aber dennoch verfassungswidrig, urteilten die Richter. Als Grund gaben sie an, dass eine effektive Bekämpfung von Spielsucht durch die aktuelle Gestaltung nicht sichergestellt werde. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2007 eine Neuregelung erlassen. Ein Dämpfer für viele Medienunternehmen, die sich durch das Wettgeschäft neue Erlösquellen schaffen wollen und auf eine rasche Liberalisierung gehofft hatten. Mit seinem Spruch gab das Karlsruher Gericht einer Münchner Buchmacherin teilweise Recht, die ebenfalls Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten wollte. Allerdings bleibt das Monopol, das von der bayerischen Lotterieverwaltung federführend für die Bundesländer betrieben wird, bis zum Ende der Übergangsfrist bestehen. Private Veranstalter dürfen so lange keine Oddset-Wetten anbieten. Ob illegale Angebote in der Übergangszeit strafrechtlich verfolgt werden, sei Sache der Strafgerichte, hieß es weiter. Das Gericht untersagte gleichzeitig eine Erweiterung des staatlichen Angebots - ebenso "jede Werbung, die über die sachliche Information über die Art und Weise der Wettmöglichkeit hinausgeht und gezielt zum Wetten auffordert". Ferner habe die Staatliche Lotterieverwaltung umgehend "aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären". Das staatliche Sportwettenmonopol garantiert dem deutschen Sport Einnahmen von über 500 Millionen Euro, die ihm bisher pro Jahr aus den Erlösen der staatlichen Sportwetten und Lotterien zufließen. Die Bundesländer profitieren vom Wettmonopol des Staates mit dem Toto-Lotto-Verbund der Länder mit jährlich rund vier bis fünf Milliarden Euro.

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Redaktion 28.03.2006