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Streit zwischen Bauer und Condé Nast verschärft sich

Die Bauer Verlagsgruppe hatte kürzlich per Pressemitteilung verbreitet, vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung (EV) gegen den Condé Nast Verlag wegen der Ausweisung von 'Bundle-Verkäufen' der Zeitschrift 'Vanity Fair' (im sog. Big-Travel-Format) zusammen mit der Standardformat-Ausgabe der jeweiligen Nummern der 'Vanity Fair' erwirkt zu haben. Bauer erklärte dort auch, künftig müssten diese Verkäufe im Rahmen der Sonstigen Verkäufe ausgewiesen werden. Yvonnne Bauer, Geschäftsleiterin Bauer Vertriebs KG, wurde mit der Behauptung zitiert, diese Aktion von Condé Nast verstoße gegen die IVW-Richtlinien.

Beide Behauptungen seien falsch, erwidert Condé Nast: "Weder gebietet die von Bauer erwirkte EV eine Ausweisung der über den Zeitschrifteneinzelhandel preisgebunden erfolgten Bundle-Verkäufe der 'Vanity Fair' im Sonstigen Verkauf noch hat Condé Nast bei der Meldung der Bundle-Verkäufe gegen die IVW-Richtlinien verstoßen." Gegen die weitere Verbreitung dieser Behauptungen hat Condé Nast am 14.10. eine EV des Landgerichts München I gegen Bauer erwirkt. Der Münchener Verlag hat zudem Widerspruch gegen die von Bauer erwirkte EV eingelegt. Die Condé Nast-EV gegen Bauer wurde wegen besonderer Dringlichkeit im Eilverfahren ohne vorherige Anhörung von Bauer erlassen. Sie wird mit Zustellung an Bauer wirksam. Wie bei jeder EV kann Bauer Rechtsbehelfe einlegen.