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Freundefinder auf Facebook rechtswidrig


Die Freundessuchmaschine auf Facebook verstößt gegen geltendes Recht. Das hat das Landgericht Berlin gestern entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Freundesuche des Sozialen Netzwerks geklagt.

Facebook verschickt über den Freundefinder Kontaktanfragen mit E-Mai-Adressen und vollen Namen - ohne das Einverständnis der Nutzer. Eine Anfrage dürfe jedoch nicht ohne Einwilligung des Betroffenen versendet werden, so das Urteil. Das Gericht kritisierte, dass Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Daten von Bekannten zu importieren, die selbst nicht bei der Community angemeldet sind.

Facebook willl sich die Entscheidung des Gerichts genauer ansehen und dann über weitere Schritte entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Margit Mair 07.03.2012