Speicherplattformen für Urheberrechtsverletzungen mitverantworlich
Speicherplattformen können für Urheberrechtsverletzungen beim Datenabruf mitverantworlich gemacht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag. Allerdings gilt dies nur, wenn der Speicherplatzanbieter auf Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und "zumutbare Schritte zur Vermeidung neuer Verstöße" unterlassen hat.
Hintergrund des Urteils ist ein Rechtstreit zwischen dem Filehoster Rapidshare und der Computerfirma Atari. Nutzer hatten auf Rapidshare das von Atari vertriebene Computerspiel 'Alone in the dark' eingestellt, so dass andere User es herunterladen konnten. Das Urteil gilt als wegweisend und dürfte auch weitreichende Folgen für andere Clowd-Anbieter wie Dropbox oder Google haben.
Margit Mair 13.07.2012